Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRINOVA BIOCHEM GmbH,
Rathenausstraße 2, 35394 Gießen

I. Allgemeines
1.Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der TRINOVA BIOCHEM GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese Bestimmungen als angenommen.
2. Die Angebote der TRINOVA Biochem GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstlieferung durch den Lieferanten. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung der TRINOVA BIOCHEM GmbH oder durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 3 Wochen gebunden.
3. Die Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Transport, Frachtversicherung und der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern keine gesonderte Abzugsberechtigung besteht.
4. Von der TRINOVA BIOCHEM GmbH genannte Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der TRINOVA BIOCHEM GmbH oder beim eigenen Lieferanten eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, nicht Erteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage und Rohstoffmangel. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Ein Anspruch des Kunden wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die TRINOVA BIOCHEM GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eine der oben genannten Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerungen länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von der TRINOVA Biochem GmbH zu vertreten ist.

II. Prüfung und Gefahrenübergang
1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein zu prüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 14 Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
2. Die Gefahr geht grundsätzlich mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, Spediteur, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von der TRINOVA BIOCHEM GmbH benannt sind, auf den Kunden über. Incoterms der jeweils geltenden Fassung müssen gesondert vereinbart werden, um Geltung zu erlangen.

III. Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der TRINOVA BIOCHEM GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen.
2. Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht der TRINOVA BIOCHEM GmbH Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt.
3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherheitshalber an die TRINOVA BIOCHEM GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die an TRINOVA BIOCHEM GmbH abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Mit der Einziehungsermächtigung ist keinesfalls eine Ermächtigung nach § 185 Abs. 1 BGB verbunden, insbesondere nicht die Einwilligung zur Verfügung über die Forderung in anderweitiger Abtretung.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der TRINOVA BIOCHEM GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
5. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse oder auf Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zahlbar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die TRINOVA Biochem GmbH über den Betrag verfügen kann.
6. Gerät der Käufer in Verzug mit der Zahlung, so ist die TRINOV Biochem GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Fälligkeit zu berechnen.
7. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

IV. Haftungsausschluss und -begrenzung
Die TRINOVA BIOCHEM GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

V. Exportgenehmigungen
1. Von der TRINOVA BIOCHEM GmbH gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten in Export-/Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich hierrüber selbstständig über die deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn (Taunus) und nach den US-Bestimmungen beim U.S. Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20320 erkundigen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, jeglichen der TRINOVA BIOCHEM GmbH aus mangelhaften oder bewusst falschen Angaben entstehenden Schaden zu ersetzen. Insbesondere ist jegliche Haftung der TRINOVA Biochem GmbH aus den Folgen falscher Angaben des Käufers zur Umsatzsteuerbefreiung zu den relevanten Daten hierzu ausgeschlossen.

VI .Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der TRINOVA BIOCHEM GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gießen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

VII. Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der TRINOVA BIOCHEM GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die TRINOVA Biochem GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke der TRINOVA BIOCHEM GmbH verwendet.